Beratung
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Sicherung und Verbesserung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle Pflegegeldbezieher zwei mal im Jahr (bei Pflegegrad 4 und 5 in jedem Quartal) einen Pflegedienst bestellen. Diese "Pflegeeinsätze" oder "Qualitätssicherungsbesuche" sind den Pflegekassen per Formular nachzuweisen. Häufig werden in der Praxis Fragen zu Höherstufung, Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen.Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen, wie spezielle Pflegeschulungen in Anspruch nehmen.
Auch im Pflegegrad 1 können Beratungsgespräche halbjährlich abgerufen werden.
Nutzen Sie diese Gelegenheit!
Als seit 1988 zugelassener Pflegedienst führen wir diese Beratungseinsätze regelmäßig durch . Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Die Kosten für den Beratungseinsatz werden durch Ihre Pflegeversicherung übernommen.Privatversicherte zahlen direkt und reichen das Formular mit der Rechnung bei Ihrer Versicherung ein.